ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
BARRIEREFREIHEIT
Datum: 1. Januar 2020
H&S ist bestrebt, in allen Aspekten der Online-Erfahrung ein Höchstmaß an Zufriedenheit unserer Kunden zu erreichen. Im Rahmen dieser Bemühungen ist H&S bestrebt, Kunden mit Behinderungen ein qualitativ hochwertiges Online-Erlebnis auf der H&S-Website (die "Website") zu bieten, das demjenigen von Kunden ohne Behinderungen umfassend gleichkommt.
Um die Ziele der Barrierefreiheit der Website zu erreichen, hat sich H&S verpflichtet, die Website im Wesentlichen in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten und akzeptierten Richtlinien und/oder Standards für die Barrierefreiheit von Websites (die "Standards") zu gestalten, zu entwickeln und zu betreiben. Auch wenn sich diese Standards im Laufe der Zeit ändern und/oder weiterentwickeln können, handelt es sich derzeit um die “Web Content Accessibility Guidelines 2.1” auf den Ebenen A und AA des World Wide Web Consortium ("WCAG 2.1").
H&S hat in Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern zur Barrierefreiheit die notwendigen Schritte unternommen, um eine weitgehende Konformität mit den WCAG 2.0 zu erreichen. Mit Hilfe der von unseren Beratern erhaltenen Schulungen bieten wir den erforderlichen Personen auch fortlaufend Schulungen zur barrierefreien Gestaltung und Pflege von Websites an. Darüber hinaus wird unsere Website weiterhin regelmäßig sowohl aus technischer Sicht als auch im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit geprüft; dies schließt die Verwendung von Hilfstechnologien (wie Bildschirmlesegeräte und Bildschirmlupen) und die Einbeziehung von Benutzern mit Behinderungen, die solche Hilfstechnologien verwenden, ein.
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